Förderung für Ihre Wärmepumpe

BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Sanierung

Sie haben eine alte Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung im Heizungskeller? Ein Austausch lohnt sich mehrfach! Mit einer Wärmepumpe heizen Sie effizienter und umweltfreundlicher, sparen Betriebskosten, und profitieren von der neuen BEG-Förderung. Entscheiden Sie sich in den kommenden Jahren für eine Wärmepumpe, freut sich das Klima und Sie sich über den maximalen Klimageschwindigkeitsbonus, zusätzlich zur Grundförderung. Was bietet der Staat für Förderungen? Wie funktioniert die Antragstellung? Wir klären auf.

BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen – klimafreundlich heizen zahlt sich aus

Energiewende im Heizungskeller. Der Deutsche Bundestag hat im September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch Heizungsgesetz genannt, beschlossen und die Eckpunkte für die neue Förderung des Heizungstausches festgelegt. Die neue Heizungsförderung soll entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen. Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien soll die Energieeffizienz verbessert und die Abhängigkeit von fossiler Energie verringert werden, für mehr Energiesicherheit. Die Wärmepumpe ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, GEG-konform zu bauen oder zu sanieren. Förderfähig? Na klar!*

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Unsere Wärmepumpen werden jetzt und in Zukunft attraktiv beim Heizungstausch gefördert. Seit Anfang 2024 fördert der Staat den Heizungstausch* in unterschiedlichen Szenarien:

  • Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen.
  • Nutzen Sie als Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter zusätzlich den maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, sofern Sie eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
  • Für Ihr Eigenheim können Eigentümer mit zu versteuernden Haushaltseinkommen** von bis zu 40.000 Euro im Jahr einen Einkommens-Bonus von 30% zusätzlich beantragen.
  • Sie sanieren Ihr Zuhause mit einer Erdwärmepumpe? Für den Einsatz gibt es einen Effizienzbonus von 5%.
  • Kumuliert beträgt der höchstmögliche Fördersatz 70%.

Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Der maximale Fördersatz liegt bei 70%, sprich bei maximal 21.000 Euro Fördersumme. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Staffelung der maximal förderfähigen Investitionskosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

So beantragen Sie die Förderung für Wärmepumpen

Noch nie war Förderung so einfach: In 8 Schritten zum Förderzuschuss


1. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Schließen Sie mit Ihrem Fachhandwerker einen Wärmepumpen-Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Wichtig: Bei Vorhaben, die nach dem 31.08.2024 beginnen, muss der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Dadurch tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die Förderzusage durch die KfW vorliegt.

2. Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) anfragen

Bitten Sie Ihren Fachhandwerker oder EnergieEffizienzExperten um die Bestätigung zum Antrag (BzA) einschließlich der sogenannte BzA-ID. Ohne die BzA-ID können Sie keinen Förderantrag stellen.

3. Förderantrag stellen
Melden Sie sich auf der Seite "Meine KfW" an. Um Ihren Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Informationen/Unterlagen:

  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF
  • Ihre BzA-ID
  • Ihre persönlichen Daten inkl. Adresse 
  • Sie wollen den 30 %igen Einkommensbonus beantragen? Dann darf Ihr Haushaltsnettoeinkommen maximal 40.000 Euro betragen. Die entsprechenden Nachweise müssen Ihnen in digitaler Form vorliegen.

4. Förderzusage erhalten
Die Zusage der KfW bekommen Sie per E-Mail. In der Regel dauert das nur wenige Minuten.

5. Bewilligsungszeitraum beachten
In der Zusage der KfW lesen Sie auch, bis wann Ihre Maßnahme abgeschlossen sein muss, um die Förderung zu erhalten.

6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) anfragen
Lassen Sie durch Ihren Fachhandwerker oder Ihren EnergieEffizienzExperten die korrekte Durchführung der Maßnahme bestätigen. Um Ihren Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie auch hier wieder eine ID (BnD-ID)

7. Nachweise einreichen
Laden Sie alle erforderlichen Nachweise im Portal "Meine KfW" hoch und beantragen Sie die Auszahlung.

8. Zuschuss bekommen

 

Bitte beachten Sie: Rechtsverbindlich sind immer die Texte auf den entsprechenden Seiten der KfW.

Tipp: Günstigen Ergänzungskredit der KfW nutzen

Sie haben die Förderzusage und denken über die Finanzierung Ihrer neuen Wärmepumpe nach?

Wenn Sie eine förderfähige Maßnahme nach BEG-EM durchführen, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Ergänzungskredit der KfW. Diesen können Sie als Überbrückung nutzen, bis Sie den Förderbetrag für Ihren Heizungstausch ausgezahlt bekommen. Dank attraktiver Zinsen kann es sich auch lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren. 

Jetzt vom Förderservice profitieren

Sie haben sich für eine STIEBEL ELTRON Wärmepumpe entschieden? Dann können Sie jetzt von attraktiven Förderungen profitieren. Der Förderservice hilft Ihnen im Förder-Dschungel den Überblick zu behalten. 

Der Förderservice kennt die wichtigen Fristen und erinnert Sie rechtzeitig. Zusätzlich hilft er Ihrem Fachhandwerker, die entsprechenden Unterlagen korrekt und fristgerecht einzureichen und die nötigen Bescheinigungen zu erstellen.

Am besten Sie bitten Ihren Fachhandwerker für Ihre Sanierung den Förderservice zu buchen!

Unser Versprechen für Ihre Förderung

STIEBEL ELTRON Fördergarantie

Beim Austausch Ihrer alten Heizung können Sie von einer attraktiven staatlichen Förderung profitieren. Damit Sie schon jetzt mit dem Umbau starten können, gibt es eine STIEBEL ELTRON Fördergarantie

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Heizungstausch - Drei Förderbeispiele im Vergleich

Bis zu 70% Förderung beim Heizungstausch*

Die einzelnen Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Wir zeigen Ihnen in den folgenden Beispielen, was das für Ihr Bauprojekt konkret bedeuten kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Bis zu 50% Förderung beim Heizungstausch* im Einfamilienhaus: Grundförderung + maximalen Klimageschwindigkeitsbonus nicht verpassen

Im Bestand muss laut Heizungsgesetz der Anteil erneuerbarer Energien ab 2026 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die Kommunen müssen bis dahin einen kommunalen Wärmeplan vorweisen – bei über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Und nun, abwarten? Nein! Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizung gegen unsere Luftwärmepumpe, nutzen Sie die 30% Grundförderung und profitieren Sie jetzt vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus (20%), der neben Öl- auch beim Heizungstausch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt, ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Tipp: Klimaneutral Gas geben lohnt sich, denn der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 15.000 Euro

Maximale Förderung für den Heizungstausch: Das sind die Voraussetzung für den 70%-Fördersatz*

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund 2024 mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Die Fristen sind gleich: Tauschen Sie bis 2026 Ihre alte, fossile Heizung gegen eine Luftwärmepumpe und sichern sich die 30%-Grundförderung. Mit einem zu versteuernden Haushalts-Nettoeinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr können Sie zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% in Anspruch nehmen. Sie profitieren zudem von dem maximalen Klimageschwindigkeitsbonus und kommen beim Heizungstausch so auf die maximale Fördersumme von bis zu 70%.

  • Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro/Jahr
  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 21.000 Euro 

50% Förderung beim Heizungstausch* für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - das müssen Sie als Vermieter wissen

Sie vermieten Ihre Immobilie oder haben eine Einliegerwohnung? Die Bundesregierung weitet den Klimageschwindigkeitsbonus zudem auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter aus und motiviert damit, mit dem Umstieg auf eine klimaneutrale Heizung zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten und wie in unserem Beispiel auf eine Luftwärmepumpe im Heizungskeller zu setzen. Neben der 30%-Grundförderung profitieren so auch Sie vom Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, wenn Sie in den nächsten zwei Jahren zum Beispiel auf unsere Wärmepumpen setzen. Im Sinne des Klimageschwindigkeitsbonus sinkt der Zuschuss ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Gas geben, Wärmepumpe einbauen, höchstmöglichen Bonus sichern!

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 45.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 22.500 Euro

Bis zu 20 % BEG-Förderung auch für STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen

STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die in der Sanierung installiert werden, erhalten eine Förderung vom Staat und werden auch als Einzelmaßnahme gefördert. Bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten bekommen Sie als Bauherr zurück. Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Geräte selbst, sondern auch das Verteilsystem, die Neu-Installation oder der Austausch und weitere Umfeldmaßnahmen.

Sind Sie Fachkunde?

Als Fachhandwerker können Sie Ihre Kunden rund um die Förderung unterstützen. Melden Sie sich an, um zusätzliche Informationen zu erhalten!

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Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Generell werden Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen gefördert.

Zur Liste der förderfähigen Wärmepumpen

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpenförderung?

Damit Sie von der staatlichen Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen gilt zunächst ausschließlich für private, selbst nutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses. Dabei wird nicht nur der Heizungstausch an sich gefördert, sondern zusätzlich auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen.

Wichtig ist, dass die zu fördernde Wärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist. Auch alte Wärmepumpen werden beim Austausch gegen eine neue Wärmepumpe gefördert, dann jedoch ohne den Klimageschwindigkeitsbonus.

Wann kann die Förderung für Wärmepumpen beantragt werden?

Wenn Sie Selbstnutzer eines Einfamilienhauses sind, können Sie die neue Förderung ab sofort über das Portal Meine KfW beantragen. Übergangsweise können Sie einen Heizungstausch auch vor der Förderzusage beauftragen und von den neuen Fördersätzen profitieren. Diese Regelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 begonnen werden und die mit den Bedingungen der Förderrichtlinie konform sind. Den Antrag müssen Sie dann bis spätestens 30.11.2024 nachreichen. Nach Ablauf der Übergangsregelung muss der Förderungsantrag und die Förderzusage vor der Beauftragung des Heizungstauschs erfolgt sein.

Dank der STIEBEL ELTRON Fördergarantie können Sie schon jetzt unbesorgt mit Ihrem Heizungstausch starten: Falls Ihr Förderantrag von der KfW abgelehnt wird, bekommen Sie die Fördersumme von STIEBEL ELTRON ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen zur STIEBEL ELTRON Fördergarantie erfüllt sind. Jetzt informieren!

Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Klimaschutzpaketes. Nach aktuellem Stand können Sie bis einschließlich 31.12.2028 die maximal mögliche Förderhöhe von bis zu 70% erhalten. Da jedoch davon auszugehen ist, dass gerade zum Ende dieser Frist eine Flut an Förderanträgen eingehen wird, empfiehlt es sich, mit der Beantragung nicht zu lange zu warten. So können Sie sicherstellen, dass Sie bereits jetzt von den hohen Fördersätzen profitieren. Auch ein entsprechendes Fachunternehmen mit freien Kapazitäten muss gefunden werden. Grundsätzlich ist daher anzuraten, dass ein Heizungstausch-Projekt frühzeitig geplant wird, da sich dieses über mehrere Monate ziehen kann.

Zur STIEBEL ELTRON-Fachpartnersuche

* Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.01.2024, Änderungen vorbehalten.

**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.