Bis zu 40 % Förderung beim Heizungstausch*

Sie sanieren Ihr Zuhause und haben Fragen zur BEG-Förderung für Wärmepumpe und Co.? Unser Förderservice ermittelt die bestmögliche Fördersumme und übernimmt die Antragstellung. Kostenlos.

BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Sanierung – mit bis zu 40 % Förderung vom Staat beim Heizungstausch*

Modernisierung zahlt sich mehrfach aus: Egal, ob Sie eine alte Öl-, Gas-, Nachtspeicher-, Kohle- oder Wärmepumpenheizung betreiben, es lohnt sich, auf ein neues Heizsystem zu setzen: effizienter und umweltfreundlicher heizen, mehr sparen, und das mit attraktiver BEG-Förderung. Wir bieten Ihnen nicht nur förderfähige Wärmepumpen, sondern übernehmen gern für Sie die Antragstellung für Ihre Förderung, mit unserem kostenlosen Förderservice für Ihre Sanierung.

BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen bis zu 40 %

Energiewende im Heizungskeller. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien für Wärmepumpenförderung. Die technischen Anforderungen wurden verschärft: Wärmepumpen-Anlagen sind so auszulegen, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreicht wird. Tipp für unsere Fachkunden: Nutzen Sie zur Berechnung unseren JAZ-Rechner. Zudem müssen Wärmepumpen mit offenen geeigneten Kommunikationsschnittstellen (SG ready) ausgestattet sein und einer Energieverbrauchs- und Wärmemengenerfassung ausgestattet sein. Diese Anforderungen erfüllen unsere Wärmepumpen.

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert den Einbau umweltfreundlicher und effizienter Wärmepumpen in der Sanierung mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Sole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen werden zusätzlich mit einem Bonus von 5% gefördert. Zusätzlich gibt es einen Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10%, der neben Öl- auch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt, als auch für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung; der Bonus ist auf funktionierende Heizungen beschränkt. 

Nutzen Sie Ihre Chance auf attraktive Fördersummen und machen Sie sich zudem mit unserer umweltfreundlichen Wärmepumpentechnik unabhängig von Öl und Gas!

Dabei fördert die BEG nicht nur die Investitionen in Wärmepumpe und Installation, sondern auch Umfeldmaßnahmen wie zum Beispiel die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Optimierungen des Heizungsverteilsystems, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder die Installation eines Speichers. 

Keine Lust auf Papierkram? Nutzen Sie für Ihre Sanierung unseren kostenlosen STIEBEL ELTRON Förderservice. Wir scannen für Ihr Vorhaben über 6.000 Förderprogramme - und das tagesaktuell. Gern übernehmen wir auch die Antragstellung für Sie. Kostenlos.

Experten-Tipp

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sind. Hierbei können die Bruttokosten einschließlich der Mehrwertsteuer angesetzt werden, außer bei Zuwendungsempfängern die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das heißt: Stellen Sie Ihren Förderantrag immer vor Auftragsbeginn bei der BAFA.

BEG-Förderung bis zu 20 % auch für STIEBEL ELTRON Lüftungsanlangen

STIEBEL ELTRON Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die in der Sanierung installiert werden, erhalten eine Förderung vom Staat und werden auch als Einzelmaßnahme gefördert. Bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten bekommen Sie als Bauherr zurück. Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Geräte selbst, sondern auch das Verteilsystem, die Neu-Installation oder der Austausch und weitere Umfeldmaßnahmen.

Bei der Beantragung der Förderung müssen Sie sich auch für Ihre Lüftungsanlage um nichts kümmern. Auch hier unterstützt Sie unser kostenloser Förderservice für die Sanierung.

Wissenswertes zur Förderung für Ihre Sanierung

Welches Förderprogramm gilt für die Modernisierung? Das müssen Sie über die BEG-Förderung wissen

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bündelt die verschiedenen BAFA- und KfW-Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude - übersichtlich und einfach. 

Für Ihre Sanierung ist das Förderprogramm BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) besonders attraktiv - mit dem Einbau unsere Wärmepumpen kassieren Sie bis zu 40% Förderung vom Staat beim Austausch einer Ölheizung oder 20 Jahre alten Gasheizung gegen unsere Wärmepumpe*. Zudem fördert die BEG Lüftungs- und Kältetechnik sowie eine Heizungsoptimierung. Beim BAFA beantragen Sie im Rahmen der BEG-Förderung EM für einzelne energetische Maßnahmen einen direkt ausgezahlten Zuschuss. Alle Infos finden Sie auf der BAFA-Website. 

KfW-Effizienzhausförderung in der Sanierung

Bei der KfW-Effizienzhaus-Förderung gilt die Effizienzhaus-Stufe EH 85 als Mindestanforderung für förderfähige Sanierungen. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, wie unsere Wärmepumpen, einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Aktuelle Infos finden Sie auf der KfW-Website.

Wärmepumpen-Sets für Ihre Sanierung

Förderfähige Wärmepumpen für Ihr Zuhause

Entdecken Sie unsere Wärmepumpen-Sets für Ihre Sanierung. Alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Neben der Förderung freuen sich sich ganzjährig über Wohlfühltemperaturen in Ihrem Zuhause und wohlig warmes Wasser.

Sie planen eine Sanierung?

In wenigen Klicks zur richtigen Wärmepumpe für Ihr Zuhause: unser kostenloser Service ermittelt Ihr individuelles Wärmepumpen-Set - Informationen zu Abmaßen, Energieeffizienzklasse und Kosten inklusive.

*Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 28.07.2022, Änderungen vorbehalten.