Jetzt Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

  • Bis zu 70% Förderung* beim Heizungstausch
  • Individuelle Wärmepumpe konfigurieren
  • Direkt unverbindliches Angebot erhalten 

Förderung für Ihre Wärmepumpe: auch 2025 bis zu 70% Förderung

Die Wärmepumpe wird staatlich gefördert – aber warum eigentlich? Der Grund: Die Energiewende beginnt im Heizungsraum. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die der Deutsche Bundestag im September 2023 beschlossen hat, setzt die Bundesregierung auf Lösungen wie Wärmepumpen. Profitieren Sie von der attraktiven BEG-Förderung von bis zu 70% nutzen Sie aktuell noch die beste Förderung für den Heizungstausch. Wir geben Ihnen einen Überblick über mögliche Wärmepumpen-Förderung und Kredite, ermitteln Ihr individuelles Förderpotential mit unseren Tools und helfen Ihnen bei der Beantragung.

Wärmepumpen-Förderung 2025: Änderungen der Förderung im Überblick

  • Neu ab 2025: Die BEG-Förderung für Wärmepumpen läuft unverändert weiter. Die Fördersätze mit bis zu 70% bleiben bestehen, und die Haushaltsmittel können wie gewohnt in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit 2021 das maßgebliche Förderprogramm des Bundes.
  • Beim Heizungstausch in der Sanierung können Sie eine attraktive Förderung für Ihre Wärmepumpe erhalten.
  • Grundsätzlich gefördert werden Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen.
  • Die Heizungstauschförderung ist seit Anfang 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt. Auch die Antragsstellung erfolgt über die KfW.
  • Die verschiedenen Förderungen beim Heizungstausch sind kombinierbar. Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer erhalten Sie aktuell noch maximal einen Höchstfördersatz von 70 Prozent.
  • Eigenheimbesitzer können mit Hilfe zinsgünstiger Ergänzungskredite der KfW ihr Sanierungsprojekt ganz oder teilweise finanzieren. Grundvoraussetzung ist die Zusages des Förderzuschusses. Eine einfache und volldigitale Alternative zur Finanzierung ist der Klimakredit der Commerzbank.
  • Die Förderung wird vor Maßnahmenbeginn mit dem Leistungs- und Liefervertrag der Wärmepumpe beantragt.
  • Eine frühzeitige Beantragung wird empfohlen, damit von den aktuell hohen Fördersätzen profitiert werden kann.
  • Über unseren BEG-Förderrechner innerhalb unseres Wärmepumpen-Angebotsservices erhalten Sie direkt Informationen zu Ihrem voraussichtlichen Förderpotential.

Förderung Wärmepumpe: Ihre Vorteile

  • Die BEG-Förderung bleibt weiterhin attraktiv für den Heizungstausch: sichern Sie sich bis zu 70 % staatliche Förderung – senken Sie Ihre Investitionskosten erheblich
  • Gefördert werden auch Einbau & Planung – nicht nur die Wärmepumpe selbst
  • Weniger Energiekosten, mehr Zukunftssicherheit durch ihre neue Wärmepumpe, die Umweltenergie nutzt und Sie unabhängig von Öl und Gas macht – Ihre neue Wärmepumpe zahlt sich doppelt aus
  • Wir unterstützen Sie! Profitieren Sie von unseren fast 50 Jahren Wärmepumpen-Erfahrung und unserem zuverlässigen Fachpartner-Netzwerk. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Wärmepumpe, errechnen Ihre individuelle Fördersumme - ganz einfach mit dem kostenfreien Wärmepumpen-Angebotsservice von STIEBEL ELTRON
  • Noch nie war Förderung so einfach. Der STIEBEL ELTRON-Förderservice unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Der Antrag erfolgt wie gewohnt über die KfW.

Förderung Wärmepumpe 2025: Das müssen Sie jetzt wissen

Welche Wärmepumpen-Förderung gibt es?

BEG, KfW, BAFA: Drei Abkürzungen für Ihre Wärmepumpenförderung. Wir erklären Ihnen, was hinter den Kürzeln steht und was Sie für eine erfolgreiche Förderung beachten sollten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn es darum geht, Förderung für die Gebäudesanierung zu beantragen. Sie bündelt frühere Förderprogramme. Egal, ob Sie eine neue Heizungsanlage installieren, bestehende Systeme im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbessern, die Gebäudehülle energetisch optimieren oder modernste Anlagentechnik einsetzen möchten – die BEG bietet Ihnen ein passendes Förderprogramm.

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
  • Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden

Wärmepumpen werden über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Den Antrag für Ihre Förderung als Einzelmaßnahme – also für die Sanierung eines Bestandsgebäudes – reichen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein. Eine Übersicht aller förderfähigen Wärmepumpen und Heizsysteme finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Welche Wärmepumpen werden gefördert (2025)?

Das BEG-Programm fördert Wärmepumpen, die für die Raumheizung an sich oder in Kombination mit Warmwasserbereitung genutzt werden. Für folgende Wärmepumpenarten ist die Beantragung von Fördermitteln möglich:

Unser Tipp: Unsere neue Wärmepumpen-Serien nutzen das natürliche Kältemitte R290 - Voraussetzung für den Effizienzbonus.

Wärmepumpe konfigurieren, individuelle Förderung ermitteln, unverbindliches Angebot erhalten

Nutzen Sie unseren kostenfreien Wärmepumpen-Angebotsservice und ermitteln, welche förderfähige Wärmepumpe zu Ihrem Zuhause passt. Auf Basis Ihrer Angaben, berechnet das Tool Ihre mögliche Förderung und schlägt Ihnen eine förderfähige Wärmepumpen-Lösung vor. Sie haben Fragen? Wenn Sie mögen, beraten wir Sie gerne zur Förderung oder zu unseren Produkten. Alternativ können Sie auch direkt ein unverbindliches Wärmepumpen-Angebot von einem Fachpartner aus Ihrer Nähe anfordern. Sichern Sie sich jetzt noch bis zu 70% Förderung beim Heizungstausch!

Ihr Angebot inkl. Förderung

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Module der neuen Wärmepumpen-Förderung erklärt

Unsere Wärmepumpen werden jetzt und in Zukunft attraktiv gefördert. In welcher Höhe Ihre individuelle Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir erklären Ihnen die einzelnen Bausteine.

30% Grundförderung für Wärmepumpen

Über die BEG-Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 %. Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen. Die Grundförderung ist auch unter dem Begriff Basisförderung bekannt. Die Grundförderung lässt die sich mit folgenden Modulen der BEG-Förderung kombinieren:

  • Effizienzbonus, auch bekannt als Wärmepumpen-Bonus
  • Klimageschwindigkeits-Bonus
  • Einkommensbonus

5% Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Entscheiden Sie für eine Erdreichwärmepumpe, steigt die Gesamtfördersumme um fünf Prozentpunkte an. Möglich ist das durch den sogenannten Effizienzbonus, oft auch Wärmepumpenbonus genannt. Dieser wird auch gewährt, wenn Sie eine andere Wärmequelle wie eine Luftwärmepumpe wählen, die aber natürliches Kältemittel nutzt - zum Beispiel R 290 - Propan. Unsere neue Wärmepumpengeneration mit natürlichem Kältemittel erfüllt dies sowohl für die Erdreichwärmepumpen-Serie WPE-I Plus als auch für die Luftwärmepumpenserie WPL-A.

Die Luftwärmepumpen-Serie WPL-A nutzt das natürliche Kältemittel R 290 - eine Voraussetzung für den Effizienzbonus der BEG-Förderung.

20% Klimageschwindigkeitsbonus

Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer profitieren Sie zusätzlich vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, sofern Sie eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Vermietern steht der Bonus nicht zur Verfügung. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohneinheit selbst nutzt, kann die Extraförderung anteilig für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. 

30 % Einkommensbonus

Für Ihr selbstgenutzes Eigenheim können Sie als Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen** von bis zu 40.000 Euro im Jahr einen Einkommens-Bonus von 30% zusätzlich beantragen. Dieser Betrag entspricht der vom Staat festgelegten Obergrenze. 

70% Höchstfördersatz der Förderung beim Heizungstausch

Kumuliert beträgt der höchstmögliche Fördersatz 70%, wenn Sie privater Selbstnutzer eines Eigenheims sind. Unternehmen und Vermieter können durch die Kombination aus Grundförderung und Effizienzbonus einen höchstmöglichen Fördersatz von 35% erhalten.

Die Förderung bei Einfamilienhäusern wird auf maximal 30.000 Euro förderfähige Investitionskosten gewährt.

  • Das bedeutet beispielsweise in der Grundförderung einen maximalen Zuschuss von 9000 Euro
  • beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro
 

Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Staffelung der maximal förderfähigen Investitionskosten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Welche Kosten werden gefördert?

Beantragen Sie die BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe, sind neben der Anschaffungskosten auch weitere Kosten förderfähig

Gefördert werden:

  • Anschaffungskosten
  • Erschließungskosten
  • Installation
  • Entsorgung der Altanlage
  • Einbau neuer Heizflächen
  • Optimierungsmaßnahmen

Wie hoch ist Ihre persönliche Wärmepumpen-Förderung?

Welcher Fördersatz gilt für Ihre Wärmepumpe? Nutzen Sie den kostenlosen STIEBEL ELTRON-Förderrechner innerhalb unseres Wärmepumpen-Angebotsservices. So erfahren Sie schnell und einfach Ihr voraussichtliches Förderpotential. Geben Sie einfach die Eckdaten Ihres Projekts ein – zum Beispiel Neubau oder Sanierung, die Größe der Wohnfläche und das Baujahr Ihres Hauses. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot inklusive der maximal möglichen BEG-Förderung. 

Ihr Angebot inkl. Förderung

Technische Voraussetzungen für die BEG-Förderung Ihrer Wärmepumpe

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Wärmepumpenförderung?

Damit Sie von der staatlichen Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die zu fördernde Wärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist. 

Damit Ihre Wärmepumpenanlage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig ist, gelten bestimmte technische Voraussetzungen. Die Anlage muss überwiegend der Raumheizung dienen oder in Kombination mit der Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Auch die Nutzung zur Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz ist möglich.

  • Jahresarbeitszahl muss bei mindestens 3,5 liegen
  • Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mindestens 5 Dezibel niedriger als europ. Grenzwert sein
  • Seit 2025: Anschluss eines zertifiziertes Smart-Meter-Gateway muss erfolgen
  • Ab 2028: Förderung nur noch für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen

Fördervoraussetzungen Wärmepumpe in der Sanierung

Förderung Wärmepumpe: Voraussetzungen bei der Sanierung

Für die erfolgreiche Förderung beim Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen der Sanierung eines Bestandsgebäudes oder bei Nutzung in Neubauten müssen folgende technische Bedingungen erfüllt werden:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers

  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)

  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:

    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8

    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0

    • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage

  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude

  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

So beantragen Sie die staatliche Förderung für Wärmepumpen 2025

Wärmepumpen-Förderung: In 8 Schritten zum Förderzuschuss


Sie wollen selbst Ihre Förderung beantragen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe 2025 beantragen – und das in nur acht Schritten.

1. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Schließen Sie mit Ihrem Fachhandwerker einen Wärmepumpen-Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Dadurch tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die Förderzusage durch die KfW vorliegt.

2. Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) anfragen

Bitten Sie Ihren Fachhandwerker oder EnergieEffizienzExperten um die Bestätigung zum Antrag (BzA) einschließlich der sogenannte BzA-ID. Ohne die BzA-ID können Sie keinen Förderantrag stellen.

3. Förderantrag stellen
Melden Sie sich auf der Seite › Meine KfW an. Um Ihren Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Informationen/Unterlagen:

  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF
  • Ihre BzA-ID
  • Ihre persönlichen Daten inkl. Adresse 
  • Sie wollen den 30 %igen Einkommensbonus beantragen? Dann darf Ihr Haushaltsnettoeinkommen maximal 40.000 Euro betragen. Die entsprechenden Nachweise müssen Ihnen in digitaler Form vorliegen.

4. Förderzusage erhalten
Die Zusage der KfW bekommen Sie per E-Mail. In der Regel dauert das nur wenige Minuten.

5. Bewilligsungszeitraum beachten
In der Zusage der KfW lesen Sie auch, bis wann Ihre Maßnahme abgeschlossen sein muss, um die Förderung zu erhalten.

6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) anfragen
Lassen Sie durch Ihren Fachhandwerker oder Ihren EnergieEffizienzExperten die korrekte Durchführung der Maßnahme bestätigen. Um Ihren Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie auch hier wieder eine ID (BnD-ID)

7. Nachweise einreichen
Laden Sie alle erforderlichen Nachweise im Portal "Meine KfW" hoch und beantragen Sie die Auszahlung.

8. Zuschuss bekommen

 

Bitte beachten Sie: Rechtsverbindlich sind immer die Texte auf den entsprechenden › Seiten der KfW.

Heizungstausch gegen Wärmepumpe: Drei Förderbeispiele im Vergleich

Wann bekommt man 70% Förderung für Wärmepumpen?

Sie möchten Ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe tauschen? Die einzelnen Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Auch 2025 ist diese maximale Förderung für Sie drin. Wir zeigen Ihnen in den folgenden Beispielen, was das für Ihr Bauprojekt konkret bedeuten kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. 

So gibt's 55% Förderung beim Heizungstausch im Einfamilienhaus

Beispiel Einfamilienhaus: Grundförderung plus maximaler Klimageschwindigkeitsbonus & Effizienzbonus

Im Bestand muss laut Heizungsgesetz der Anteil erneuerbarer Energien ab 2026 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die Kommunen müssen bis dahin einen kommunalen Wärmeplan vorweisen – bei über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Und nun, abwarten? Nein! Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizung gegen unsere Luftwärmepumpe, nutzen Sie die 30% Grundförderung. Entscheiden Sie sich für unsere neue WPL-A-Wärmepumpengeneration mit dem natürlichen Kältemittel R290 gibt es 5% Effizienzbonus oben drauf. Profitieren Sie jetzt vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus (20%), der neben Öl- auch beim Heizungstausch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt, ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Tipp: Klimaneutral Gas geben lohnt sich, denn der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2025: 16.500 Euro

So gibt's den maximalen Fördersatz von 70 %

Maximale Förderung für Heizungstausch: Das sind die Voraussetzungen

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund 2024 mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Die Fristen sind gleich: Tauschen Sie bis 2026 Ihre alte, fossile Heizung gegen eine Luftwärmepumpe und sichern sich die 30%-Grundförderung. Mit einem zu versteuernden Haushalts-Nettoeinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr können Sie zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% in Anspruch nehmen. Sie profitieren zudem von dem maximalen Klimageschwindigkeitsbonus und kommen beim Heizungstausch so auf die maximale Fördersumme von bis zu 70%.

  • Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro/Jahr
  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2025: 21.000 Euro 

So gibt's 55 % Förderung bei Heizungstausch für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Vermieterwissen: Ihre Einliegerwohnung zahlt sich aus

Sie wohnen in einem Einfamilienhaus mit einer vermieteten Einliegerwohnung? Dann können Sie höhere Investitionskosten ansetzen und profitieren weiter von allen Modulen der Wärmepumpen-Förderung. Neben der 30%-Grundförderung können Sie auch den Klimageschwindigkeitsbonus von 20% erhalten, wenn Sie in den nächsten zwei Jahren zum Beispiel auf unsere Wärmepumpen setzen. Im Sinne des Klimageschwindigkeitsbonus sinkt der Zuschuss ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Entscheiden Sie sich für unsere neue WPL-A-Wärmepumpengeneration mit dem natürlichen Kältemittel R290 gibt es 5% Effizienzbonus oben drauf. Gas geben, Wärmepumpe einbauen, höchstmöglichen Bonus sichern!

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 45.000 Euro
  • Fördersumme 2025: 24.750 Euro

Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Klimaschutzpaketes. Nach aktuellem Stand können Sie bis einschließlich 31.12.2028 die maximal mögliche Förderhöhe von bis zu 70% erhalten. Da jedoch davon auszugehen ist, dass gerade zum Ende dieser Frist eine Flut an Förderanträgen eingehen wird, empfiehlt es sich, mit der Beantragung nicht zu lange zu warten. So können Sie sicherstellen, dass Sie bereits jetzt von den hohen Fördersätzen profitieren. Auch ein entsprechendes Fachunternehmen mit freien Kapazitäten muss gefunden werden. Grundsätzlich ist daher anzuraten, dass ein Heizungstausch-Projekt frühzeitig geplant wird, da sich dieses über mehrere Monate ziehen kann.

Wärmepumpe einfach finanzieren: Kredite für Ihren Heizungstausch

Wie finanziere ich eine Wärmepumpe?

Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Denn trotz Förderung ist eine neue Heizung immer eine Investition. Entdecken Sie jetzt zwei Finanzierungstipps: die Kredite der KfW und der Commerzbank für Ihre neue Wärmepumpe.

Zinsgünstiger KfW-Kredit für Wärmepumpen-Finanzierung

Neben der Wärmepumpen-Förderung im Heizungstausch können Sie zusätzlich auf zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW zurückgreifen. Mit diesen Krediten unterstützt die KfW die schnelle Umsetzung individueller Sanierungsprojekte.

Dank attraktiver Zinsen ab 0,01% kann es sich für Sie lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren oder den Kredit nur zur Überbrückung zu nutzen, bis der Förderbetrag für den Heizungstausch final ausbezahlt wurde. 

Voraussetzung für den Kreditantrag ist immer, dass dem Eigenheimbesitzer ein Förderzuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Schnell und digital: Klimakredit der Commerzbank für Wärmepumpen

Besonders unkompliziert finanzieren Sie Ihre Wärmepumpe mit dem Klimakredit der Commerzbank. Innerhalb von 10 Minuten erhalten Sie hier Ihr unverbindliches Kreditangebot. Dank der Legitimation per Video-Ident funktioniert der Vertragsabschluss vollständig digital.

Den Klimakredit können Sie mit einer Laufzeit von bis zu 119 Monaten abschließen, wobei eine Sondertilgung unter bestimmten Bedingungen jederzeit möglich ist. Der Kredit eignet sich so besonders gut für eine überbrückende Finanzierung, bis Sie Ihren Förderbetrag durch die KfW ausgezahlt bekommen. 

Ihr persönliches Wärmepumpen-Angebot mit individueller Förderberechnung

Konfigurieren Sie jetzt mit wenigen Klicks Ihr ganz persönliches Wärmepumpen-Angebot. Mit Ihren Eckdaten – Neubau oder Sanierung, Wohnfläche, Anzahl der Personen im Haushalt sowie wenigen weiteren Fragen – empfehlen wir die zu Ihrem Projekt passende Wärmepumpenheizung. Und Sie erfahren sofort, welche Förderung für Ihre Wärmepumpe möglich ist. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich ein unverbindliches Angebot von einem STIEBEL ELTRON Fachpartner aus Ihrer Region. Starten Sie jetzt Ihren Heizungstausch 2025 und profitieren Sie von attraktiven Fördersätzen.

Ihr Angebot inkl. Förderung

Unser Wärmepumpen-Ratgeber

* Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.01.2024, Änderungen vorbehalten.

**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.