Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 und setzt den Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien. Wir haben Wissenswertes für Sie zusammengefasst und zeigen Ihnen wie Sie Ihr nächstes Ein- oder Mehrfamilienhaus GEG-konform bauen - mit Bestnote im Energieausweis.
Für wen gilt das GEG?
Sie planen einen Neubau? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt hier den Einsatz von erneuerbaren Energien und den Effizienzstandard für Ihr neu errichtetes Wohngebäude, also für alle Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Ebenso gilt das neue GEG für Büro- und Gewerbebauten, Geschäfte, Schulen und andere öffentliche oder kommunale Gebäude.
Sie sind Käufer, Mieter oder Sanierer eines Altbauts? Am jeweils gültigen GEG-Standard für Neubauten muss sich auch die energetische Qualität Ihres Bestandsgebäudes messen lassen. Ein „KfW-70-Haus“ erfordert beispielsweise den Nachweis, dass der Primärenergiebedarf gegenüber GEG-Standard um 30 Prozent unterschritten wird.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Anforderungen für Bestandsgebäude und Neubauten
Das Gebäudeenergiegesetz regelt auch, welche Heizung in Ihrem Gebäude eingesetzt werden darf. Öl- und gasbefeuerte Kessel, die vor 1991 eingebaut wurden, dürfen laut GEG nicht mehr betrieben werden. Tipp: Mit unseren Wärmepumpenheizungen sind Sie jetzt und in Zukunft gut aufgestellt! Denn das GEG führt das bereits seit 2009 bestehende Referenzgebäudeverfahren fort. Zur Ermittlung der Anforderung des GEG an den maximalen Jahresprimärenergiebedarf ist das Ergebnis des Referenzgebäudes nach wie vor um 25% zu reduzieren. Das heißt konkret: Um GEG-konform zu bauen, müsste ohne Änderungen an der Anlagentechnik das Referenzgebäude zum Beispiel massiv besser gedämmt werden. Besser: Ohne Änderungen an der Referenz-Gebäudehülle erreicht man allein mit dem Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer Fußbodenheizung exzellente Ergebnisse, die die Anforderungen des GEG übererfüllen.
Wissenswertes zum Energieausweis
Kurz erklärt: Energieausweis
Seit 2009 ist der Energieausweis in unterschiedlicher Form für alle Wohngebäude Pflicht. Gleichzeitig wurde für die Energieausweise eine Energieeffizienzklasse auf Basis einer Endenergiebetrachtung eingeführt.
Demnach erhalten Gebäude eine Effizienzklassifizierung anhand von Buchstaben (A+ bis H), wobei A+ die beste Effizienz bedeutet. Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei neben der Primärenergieangabe der errechnete Endenergiebedarf. Wenn Sie als Bauherr also heute ein Gebäude planen, sollten Sie mit Blick auf die neue Klassifizierung die Option auf eine bessere Bewertung und damit einen „werbewirksameren“ Buchstaben nicht leichtfertig verschenken.
Neben den Markierungen des Primär- und des Endenergiebedarfs auf der Farbverlaufsskala von grün bis rot („Bandtacho“), muss der Energieausweis für Gebäude auch die Energieeffizienzklasse des Gesamtgebäudes auf einer Skala von A+ bis H ausweisen. Dieses System wird bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen schon seit vielen Jahren angewendet, sodass Sie sich gut zurechtfinden können.
Energieausweis: Bestnote dank Wärmepumpe
Der Energieausweis enthält außerdem zukünftig Angaben zum CO2-Ausstoß des Gebäudes. Gut, wenn Sie einen Energieausweis mit Bestnoten und geringem CO2-Wert vorlegen – das entscheidende Verkaufsargument der Zukunft.
Nach Berechnungen des Bundesverband Wärmepumpe e.V. erreicht ein Standardgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe im Energieausweis die Bestnote A+ und mit Luft/Wasser-Wärmepumpe A. Das gleiche Haus mit fossil befeuertem Brennwertkessel und solarer Trinkwarmwassererwärmung erreicht im Energieausweis ein B, mit einer Pelletheizung hingegen nur D.
Entsprechende Vergleiche sind laut Bundesverband Wärmepumpe e.V. auch für Bestandsgebäude möglich: Auch hier erreicht Ihr Bauprojekt die höchsten Effizienzklassen des Energieausweises am einfachsten mit Wärmepumpenlösungen.