Altes Haus

Förderung für den Kauf von Bestandsimmobilien

KfW-Programm "Jung kauft Alt" für Familien

Eine energieeffiziente Zukunft für alte Häuser: Der Staat fördert mit dem Programm "Jung kauft Alt" den Kauf einer Bestandsimmobilie für junge Familien. Wenn Sie sich verpflichten, die Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren energetisch zu sanieren, profitieren Sie von einem Kredit mit einem besonders günstigen Zinssatz.

Vorteile der Förderung im Überblick

  • Günstiger Kredit für Hauskauf und -sanierung ab 0,25 % effektivem Jahreszins*
  • Höhe des Darlehens bis zu 150.000 Euro
  • Teilweise kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW
  • Besonders geeignet für junge Familien
  • Beantragung über Ihre Hausbank

So funktioniert das Förderprogramm "Jung kauft Alt"

Kauf und Sanierung mit staatlichem Zuschuss

Die KfW unterstützt Sie beim Kauf und der Sanierung einer bestehenden Immobilie, einschließlich der Grundstückskosten. Bedingung ist, dass das Haus bzw. die Eigentumswohnung eine verhältnismäßig niedrige Energieeffizienz aufweist. Zum Zeitpunkt des Kaufs muss ein gültiger Energieverbrauchsausweis der Klasse F, G oder H vorliegen. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, die Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren auf den KfW-Effizienzhausstandard 70 oder besser zu sanieren. Das schützt das Klima und perspektivisch auch Ihren Geldbeutel. Mit Sanierungsmaßnahmen wie einer verbesserten Dämmung und dem Einbau einer Wärmepumpe dürfen Sie sich über erheblich reduzierte Heizkosten und einen höheren Wohnkomfort freuen.

Wer kann die Förderung erhalten?

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Dabei gelten Obergrenzen für das Einkommen: Mit einem Kind darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen** maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 10.000 Euro. Gezählt werden minderjährige Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit im Haushalt wohnen. Weitere Bedingung ist, dass Sie bislang noch keine Immobilie in Deutschland besitzen und in das geförderte Haus bzw. in die Eigentumswohnung selbst einziehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Auch die maximale Höhe des Kredits hängt davon ab, wie viele Kinder mit Ihnen im Haushalt wohnen. Mit einem minderjährigen Kind beträgt das Darlehen maximal 100.000 Euro, mit zwei Kindern 125.000 Euro und mit drei oder mehr Kindern 150.000 Euro. Ist der Kaufpreis der Immobilie niedriger, ist das Darlehen auf diesen Betrag gedeckelt. Der Zinssatz wird laufend an die aktuellen Bedingungen am Kapitalmarkt angepasst und unterscheidet sich je nach Laufzeit und der Dauer der Zinsbindung. In der Regel ist er jedoch deutlich niedriger als bei einer herkömmlichen Baufinanzierung. Im günstigsten Fall können Sie einen Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,25 % erhalten.

Weiterführende und verbindliche Details zum Förderprogramm 308 "Jung kauft Alt" finden Sie auf der Seite der KfW.

Zur KfW-Förderung "Jung kauft Alt"

Förderungen kombinieren und doppelt sparen

Das Programm "Jung kauft Alt" ist kombinierbar mit anderen staatlichen Förderungen, unter anderem der BEG-Förderung für den Heizungstausch. So erhalten Sie nicht nur eine günstige Finanzierung für den Kauf Ihrer Immobilie, sondern auch einen attraktiven Zuschuss für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe.

Mehr zur BEG-Förderung

* Es gelten die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen der Förderrichtlinie zum KfW-Programm "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" (308). Alle Aussagen, u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe, sind unverbindlich. Die KfW entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.11.2024, Änderungen vorbehalten.

** „Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.