"Heizungsgesetz” 2026: GModG und BEG einfach erklärt

Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Auch wenn die 65-Prozent-Regel, nach der neue Wärmeerzeuger mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln mussten, weggefallen ist: Auch das neue Gesetz treibt die Dekarbonisierung des Wärmesektors voran und setzt auf die Wärmepumpe als Schlüsseltechnologie. Überarbeitet wurden auch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), in der auch die Wärmepumpen-Förderung geregelt ist.
Was ändert sich? Aus GEG wird Gebäudemodernisierungsgesetz
Das bisherige "Heizungsgesetz" – offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – wurde nicht abgeschafft, sondern umbenannt und inhaltlich reformiert: Aus dem GEG wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Gesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer heißt das: Die Spielregeln für den Heizungstausch wurden neu justiert, aber sie fallen nicht gänzlich weg. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- 65-Prozent-Regel entfällt: Die Vorgabe, dass neue Wärmeerzeuger ab einem bestimmten Zeitpunkt mindestens 65 % erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einkoppeln müssen, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können weiterhin selbst entscheiden, welche Heizungsart sie präferieren: Möglich bleiben u. a. Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, hybride Heizungsmodelle, Biomasseheizung sowie Gas- und Ölheizungen.
- Austauschpflicht für alte Heizungen gestrichen: Die bisherige Pflicht, rund 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Bedingungen auszutauschen, entfällt mit dem GModG.
- Mieterschutz: Bauen Vermieter zukünftig eine neue Heizung auf Basis von Öl oder Gas ein, müssen die Dekarbonisierungs-Mehrkosten für den Brennstoff wie CO₂-Preis, Biogas- oder Ölbeimischung zu Teilen vom Vermieter mitgetragen werden. Ergänzend wurde eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO₂-Kostenaufteilung aufgenommen.
Förderung bleibt bestehen: Die staatliche Förderung (BEG) für den Heizungstausch wird fortgeführt und gilt seit dem 21.07.2026 mit angepassten Konditionen.
Bio-Treppe und EE-Quote – die neuen Instrumente statt der 65-Prozent-Regel
An die Stelle der 65-Prozent-Regel treten im Gebäudemodernisierungsgesetz zwei neue Mechanismen, die den Umstieg auf klimafreundliche Wärme bewirken sollen:
- Bio-Treppe: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss künftig einen wachsenden, verbindlichen Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – die Beimischung greift ab 2029 und steigt schrittweise. Die genaue Staffelung der Zwischenschritte ist noch nicht im Detail veröffentlicht.
- Grüngas-/Grünölquote: Parallel dazu sollen Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe ab 2028 einen moderaten Anteil grünen Gases bzw. Grünen Öls beimischen. Die konkreten Details dazu will die Bundesregierung erst bis zum 1. Dezember 2026 in einem neuen Gesetz festlegen – hier ist die Faktenlage aktuell noch offen.
- Zielmarke 2045: Ein neues Gesetz wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Praktisch bedeutet das: Das neue GModG ermöglicht zwar den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen - die Betriebskosten werden mit steigendem Bio-Anteil und CO₂-Preis im Lebenszyklus aber kontinuierlich ansteigen. - es droht eine fossile Kiostenfalle! Eine Wärmepumpe bleibt damit die zukunftssicherte Option, weil sie unabhängig von Brennstoffpreisen und Beimischquoten arbeitet.
Das GModG und die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)
Wärmepumpen-Förderung 2026: Was sich geändert hat
Nahezu zeitgleich zum Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich die Konditionen der Heizungsförderung im Sommer 2026 geändert. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026 galt vom 9. bis 20. Juli 2026 ein technischer Förderstopp: In diesem Zeitraum konnten keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA, KfW) oder zu technischen Projektbeschreibungen (TPB, BAFA) ausgestellt werden. Bereits vor dem 9. Juli ausgestellte Bestätigungen blieben gültig und wurden regulär weiterbearbeitet.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die Förderung mit angepassten Konditionen:
- Die förderfähigen Kosten sind von 30.000 auf 28.000 Euro (erste Wohneinheit) abgesenkt worden – und sinken ab 2027 planmäßig weiter.
- Für Antragsteller mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000,- Euro oder bis zu 40.000,- Euro (mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt) steigt der Höchstfördersatz von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Grundförderung beträgt vorerst weiterhin 30 Prozent .
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von 20 auf 16 Prozent gesunken und sinkt halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um weitere 4 Prozentpunkte, bis er ab August 2028 vollständig entfällt.
- Der Einkommensbonus (abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen) wurde neu gestaffelt und ausgeweitet: 40 Prozent bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen (vorher 30 Prozent), 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro (neu).
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen für die Bonusberechnung um 10.000 Euro nach unten korrigiert. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt in der Regel sehr deutlich unter dem “normalen” Einkommen. Unser Tipp: Ein schneller Blick auf den letzten Steuerbescheid bringt Klarheit! Gefördert wird künftig nur noch der Austausch von Heizungen, die nicht ohnehin schon erneuerbare Energien einkoppeln. Ausnahme: Bereits vorhandene Heizungen mit erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen, die vor 2008 eingebaut wurden – hier sind 50 Prozent der Kosten förderfähig.

Warum sich die Wärmepumpe weiterhin lohnt
Auch wenn die 65-Prozent-Pflicht entfallen ist: Fossile Heizungen werden durch Bio-Treppe, Grüngasquote und einen absehbar steigenden CO₂-Preis über die Nutzungsdauer teurer – während eine Wärmepumpe schon heute unabhängig von Öl- und Gaspreisen arbeitet und weiterhin förderfähig ist.
Seit mehr als 50 Jahren entwickelt und fertigt STIEBEL ELTRON ausschließlich Wärmepumpen – über 500.000 installierte Anlagen sprechen für sich. Diese Erfahrung zeigt sich nicht in Werbeversprechen, sondern im Handwerk. Am Beispiel der Luft-Wasser-Wärmepumpe WPL-A Plus bedeutet das: Im Stammwerk Holzminden entsteht unter anderem der komplette Kältekreislauf. Verdampfer, Hydraulikkomponenten und Schaltschrank stammen ebenso aus eigener Fertigung wie die lackierten Blechteile. Fast alle Kunststoffteile kommen aus dem eigenen Werk im hessischen Eschwege. Diese Fertigungstiefe steckt hinter dem, was wir „Made by STIEBEL ELTRON“ nennen: ein Qualitätssiegel, das nicht auf austauschbare Zulieferteile setzt, sondern auf Menschen, die seit Jahrzehnten – teils über Generationen hinweg – für ihr Handwerk stehen.
Das dürfte sich ab Mitte 2027 auch finanziell auszahlen: Die Grundförderung soll von 30 auf 15 Prozent abgesenkt werden, zeitgleich soll ein neuer “Wertschöpfungsbonus” in Höhe von 15 Prozent für Wärmepumpen eingeführt werden, deren Produktion mindestens teilweise in Europa erfolgt. Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht final. Mit einer Wärmepumpe aus deutscher Fertigung wären Sie hier auf der sicheren Seite.
Am Ende geht es nicht nur um Gesetze und Fördersätze, sondern um Ihr Zuhause. "Technik zum Wohlfühlen" ist bei STIEBEL ELTRON seit Jahrzehnten mehr als ein Claim – es ist der Anspruch, mit dem in Holzminden und Eschwege jeden Tag Wärmepumpen gebaut werden, auf die sich Eigentümerinnen und Eigentümer über Jahrzehnte verlassen können.

