Wärmepumpen-Förderung 2026: Alle Infos im Überblick

Mann steht am Fenster, vor seinem Haus steht eine Wärmepumpe

Jetzt profitieren: Der Staat unterstützt Sie mit bis zu 80 % Förderung für Ihre Wärmepumpe beim Heizungstausch. Doch aufgepasst: Mit der Förderreform sinken die Fördersätze Schritt für Schritt. Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Förderung, bevor sie weiter sinkt!

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 21.07.2026 gelten angepasste Konditionen für die BEG-Förderung für Wärmepumpen:
 
  • Der maximale Förderanteil beim Heizungstausch steigt von 70 % auf bis zu 80 % Wärmepumpen-Förderung – gestaffelt nach Einkommen, Kindern im Haushalt und Alter Ihrer alten Heizung
  • Die förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus, bisher 30.000 €, liegen nun bei 28.000 €. Die förderfähigen Kosten sinken ab dem 01.02.2027 schrittweise alle 6 Monate um 750 €.
  • Die individuelle Förderung setzt sich aus den Bausteinen Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus zusammen (bis zu 40 %, abhängig vom zu versteuernden Jahres-Haushaltseinkommen, ein Kinderbonus wird angerechnet und korrigiert Einkommen um 10.000 Euro nach unten, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt), der Baustein Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise
  • Effizienzbonus (bisher 5 %, unter anderem für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln) ist ab sofort gestrichen

Die Antragstellung zu den neuen Förderkonditionen ist ab sofort bei der KfW möglich.

Welche Wärmepumpen werden gefördert (2026)?

Der Staat unterstützt den Umstieg auf eine Wärmepumpe weiterhin mit attraktiven Fördersummen. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wird die Förderung jedoch stärker nach Einkommen gestaffelt und sinkt mit der Zeit schrittweise. Wer früh plant, sichert sich die höchsten Zuschüsse. Das BEG-Programm fördert Wärmepumpen, die für die Raumheizung an sich oder in Kombination mit Warmwasserbereitung genutzt werden. Für folgende Wärmepumpenarten ist die Beantragung von Fördermitteln möglich:

Wärmepumpe steht vor weißem Altbau

Wie setzt sich meine Wärmepumpen-Förderung zusammen?

Die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe besteht aus mehreren Bausteinen, die addiert werden:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für alle selbstnutzenden Eigentümer.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: bis zu 16 % zusätzlich, wenn Sie eine Ölheizung oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung austauschen. Dieser Bonus sinkt ab dem Neustart der Förderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – ein früher Umstieg lohnt sich also besonders.
  • Einkommensbonus: 10 bis 40 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt.

Je nach Kombination sind so Förderquoten von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Die förderfähigen Kosten selbst sinken jedoch ebenfalls schrittweise – aktuell von 30.000 € auf 28.000 € zum Neustart der Förderung und danach alle sechs Monate um weitere 750 €. Der Einkommensbonus wurde sozial stärker gestaffelt. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE).

Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € erhöht sich diese Obergrenze auf bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit.

30 % Grundförderung für Wärmepumpen

Über die BEG-Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 %. Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen. Die Grundförderung ist auch unter dem Begriff Basisförderung bekannt. Die Grundförderung lässt sich mit folgenden Modulen der BEG-Förderung kombinieren:

  • Klimageschwindigkeitsbonus
  • Einkommensbonus

16 % Klima­geschwindigkeits­bonus

Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer profitieren Sie zusätzlich vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, sofern Sie eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis Ende Januar 2027 in dieser Höhe, danach reduziert er sich alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.

  • Bis Ende Januar 2027: 16 %
  • Bis Ende Juli 2027: 12 %
  • Bis Ende Januar 2028: 8 %
  • Bis Ende Juli 2028: 4 %
  • Ab August 2028: 0 %

Vermietern steht der Bonus nicht zur Verfügung. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohneinheit selbst nutzt, kann die Extraförderung anteilig für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. 

Einkommensbonus: Wer bekommt wie viel?

In der Tabelle werden die Unterschiede der Wärmepumpen-Förderung und des Einkommensbonus beschrieben.
Zu versteuerndes Haushalts­einkommen
Einkommensbonus
Mit Kind im Haushalt bis
bis 30.000 €
40 %
bis 40.000 €
30.001–40.000 €
30 %
bis 50.000 €
40.001–50.000 €
10 %
bis 60.000 €
ab 50.001 €
kein Bonus
ab 60.001 €
Wärmepumpe steht vor Haus, ein Mädchen steht am Fenster und schaut sie an

Familien profitieren zusätzlich: der Kinderzuschlag

Mehr Einkommensbonus für mehr Familien: Ab sofort profitieren Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis 30.000 € von 40 % Bonus. Bis 40.000 € bleibt der Bonus bei 30 %, und erstmals erhalten auch Einkommen bis 50.000 € zvE noch 10 % Bonus. Damit wird die Einkommensgrenze für die Förderung um 10.000 € angehoben.

Leben minderjährige Kinder in Ihrem Haushalt, wird Ihr zu versteuerndes Einkommen bei der Prüfung des Einkommensbonus einmalig um 10.000 € reduziert. Eine Familie mit einem Haushaltseinkommen von 50.000 € wird damit rechnerisch wie ein Haushalt mit 40.000 € behandelt – und erhält so den Einkommensbonus. Dadurch profitieren spürbar mehr Familien von der Wärmepumpen-Förderung.

Förderrechner

Berechnen Sie in Sekunden Ihren staatlichen Zuschuss für Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus (BEG-Förderung für Wärmepumpen 2026).

Geben Sie die voraussichtlichen Brutto-Gesamtkosten für Anschaffung und Installation der Wärmepumpe inklusive aller notwendigen Umfeldmaßnahmen an. Gemäß den BEG-Richtlinien ab dem 21.07.2026 sind die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf maximal 28.000 € gedeckelt.
10.000 € 60.000 € +

Voraussetzungen

Heizungstausch Tausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas-Heizung
Minderjähriges Kind im Haushalt Reduziert das anrechenbare Einkommen um 10.000 €
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE) entscheidet über die Höhe Ihres Einkommensbonus. Zur Berechnung wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung ermittelt (Beispiel: Bei einem Antrag im Jahr 2026 ist der Durchschnitt der Einkommen aus 2023 und 2024 maßgeblich). Sie finden das jährliche zvE in Ihrem Einkommenssteuerbescheid.
Jährliches Haushalts-zvE
0 € 100.000 € +

Das zvE ist meist deutlich niedriger als Ihr Bruttoeinkommen. Sie finden es in Ihrem letzten Steuerbescheid.

Ihre geschätzte Förderung*

11.200

Das entspricht einem Fördersatz von 40 %.

Berechnung im Detail ansehen
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus 0 %
Einkommensbonus 10 %
Kalkulierter Fördersatz 40 %

Maximal förderfähige Kosten: 28.000 €

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Warum sich ein früher Heizungstausch jetzt besonders lohnt

Zwei Faktoren sprechen dafür, den Heizungstausch nicht aufzuschieben:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der 16-%-Bonus für alte Öl-, Gas- oder Kohleheizungen sinkt ab dem Neustart der Förderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
  • Förderfähige Kosten: Die Obergrenze, auf die sich die Fördersätze beziehen, sinkt schrittweise von 28.000 € auf 22.000 € bis Ende 2030.

In der Praxis bedeutet das: Je früher Sie Ihren Fördersatz sichern, desto höher der maximal mögliche Zuschuss in Euro.

Familie picknickt im Garten, im Hintergrund steht eine Wärmepumpe vor dem Haus

Wärmepumpe konfigurieren, unverbindliches Angebot erhalten

Nutzen Sie unseren kostenfreien Wärmepumpen-Angebotsservice und ermitteln Sie, welche förderfähige Wärmepumpe zu Ihrem Zuhause passt. Auf Basis Ihrer Angaben schlägt Ihnen das Tool eine förderfähige Wärmepumpen-Lösung vor, inklusive einem unverbindlichen Wärmepumpen-Angebot von einem Fachpartner aus Ihrer Nähe anfordern. Tipp: Sie haben die Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragt? Reservieren Sie sich den STIEBEL ELTRON-Sprintbonus und sichern Sie sich bis zu 145 € Energiekostenzuschuss.

Technische Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Wärmepumpe nach BEG

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Wärmepumpen-Förderung?

Damit Sie von der staatlichen Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die zu fördernde Wärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist. 

Damit Ihre Wärmepumpenanlage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig ist, gelten bestimmte technische Voraussetzungen. Die Anlage muss überwiegend der Raumheizung dienen oder in Kombination mit der Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Auch die Nutzung zur Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz ist möglich.

  • Jahresarbeitszahl muss bei mindestens 3,0 liegen
  • Seit 2026: Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mindestens 10 Dezibel niedriger als europäischer Grenzwert sein
  • Ab 2025: Anschluss eines zertifizierten Smart-Meter-Gateways muss erfolgen
  • Ab 2028: Förderung nur noch für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen
Luft-Wasser-Wärmepumpen der WPL-A-Serie stehen in weißer und anthrazitfarbener Ausführung nebeneinander vor einem weißen Hintergrund, über ihnen ist ein rundes Signet mit der Aufschrift "Jetzt noch bis zu 70% Förderung vom Staat sichern" abgebildet

Strengere Schallvorgaben für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Seit dem 1. Januar 2026 werden außenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung nur noch bezuschusst, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bislang genügte eine Unterschreitung um 5 dB. 

Diese Anforderung gilt für Wärmepumpen, für die seit 2026 ein Förderantrag gestellt wird. Die Verschärfung ist bereits in der BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 festgeschrieben und gilt weiterhin.

Wichtig: Die Regelung stellt eine zusätzliche Fördervoraussetzung dar und geht über die allgemeinen bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben hinaus. Für Planung, Produktauswahl und Ausschreibung bedeutet das, dass der Nachweis besonders niedriger Schallleistungspegel künftig noch stärker in den Fokus rückt. Einige Geräte, die in der Vergangenheit förderfähig waren, verlieren dadurch ihren Anspruch auf die BEG-Förderung für Wärmepumpen, obwohl sie weiterhin installiert werden dürfen.

Unsere außenaufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen-Serien WPL-A Trend, WPL-A Plus und WPL-A Premium unterschreiten diese Werte souverän und sind damit auch nach den neuen Vorgaben förderfähig.

Förderung Wärmepumpe 2026: Ihre Vorteile

Schwarze Wärmepumpe vor einem modernisierten Backsteinhaus.

BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen

  • Die BEG-Förderung bleibt weiterhin attraktiv für den Heizungstausch: Sichern Sie sich bis zu 80 % staatliche Förderung – senken Sie Ihre Investitionskosten erheblich.
  • Gefördert werden auch Einbau & Planung – nicht nur die Wärmepumpe selbst.
  • Weniger Energiekosten, mehr Zukunftssicherheit durch Ihre neue Wärmepumpe, die Umweltenergie nutzt und Sie unabhängiger von Öl und Gas macht – Ihre neue Wärmepumpe zahlt sich doppelt aus.
  • Wir unterstützen Sie! Profitieren Sie von unseren 50 Jahren Wärmepumpen-Erfahrung und unserem zuverlässigen Fachpartner-Netzwerk. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Wärmepumpe und errechnen Ihre individuelle Fördersumme – ganz einfach mit dem kostenfreien Wärmepumpen-Angebotsservice von STIEBEL ELTRON.
  • Noch nie war Förderung so einfach. Der STIEBEL ELTRON-Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung. Der Antrag erfolgt wie gewohnt über die KfW.

So beantragen Sie die staatliche Förderung für Wärmepumpen 2026

Ein Paar sitzt auf einer hellen Couch und schaut auf einen Laptop

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Förderantrag: der STIEBEL ELTRON-Förderservice

Welche Förderungen stehen Ihnen beim Kauf einer neuen Wärmepumpe zu? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die bestmögliche Förderung für Ihr Projekt herauszuholen.

Die Experten des STIEBEL ELTRON-Förderservice recherchieren für Sie die individuell optimale Förderung. Dazu werden alle verfügbaren Förderprogramme in der Sanierung auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene tagesaktuell geprüft und ihre Anforderungen mit den Gegebenheiten abgeglichen.

Zudem kennt der Förderservice die wichtigen Fristen und erinnert Sie rechtzeitig. Er hilft Ihnen auch, die entsprechenden Unterlagen korrekt und fristgerecht einzureichen und die nötigen Bescheinigungen bereitzustellen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Vorteile unseres Förderservices.

Wärmepumpen-Förderung: In 8 Schritten zum Förderzuschuss

Sie wollen selbst Ihre Förderung beantragen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe 2026 beantragen – und das in nur acht Schritten. Die Antragstellung zu den neuen Förderkonditionen soll ab dem 21.07.2026 möglich sein.

  1. Für laufende Kundenprojekte ist wichtig: Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
    Schließen Sie mit Ihrem Fachhandwerker einen Wärmepumpen-Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Dadurch tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn die Förderzusage durch die KfW vorliegt.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) anfragen Bitten Sie Ihren Fachhandwerker oder Energie-Effizienz-Experten um die Bestätigung zum Antrag (BzA) einschließlich der sogenannten BzA-ID. Ohne die BzA-ID können Sie keinen Förderantrag stellen.
  3. Förderantrag stellen
    Melden Sie sich auf der Seite ›Meine KfW‹ an. Um Ihren Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Informationen/Unterlagen: Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF, Ihre BzA-ID, Ihre persönlichen Daten inkl. Adresse. Sie wollen den Einkommensbonus beantragen? Die Höhe variiert je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt. Die entsprechenden Nachweise müssen Ihnen in digitaler Form vorliegen.
  4. Förderzusage erhalten
    Die Zusage der KfW bekommen Sie per E-Mail. In der Regel dauert das nur wenige Minuten.
  5. Bewilligungszeitraum beachten
    In der Zusage der KfW lesen Sie auch, bis wann Ihre Maßnahme abgeschlossen sein muss, um die Förderung zu erhalten.
  6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) anfragen
    Lassen Sie durch Ihren Fachhandwerker oder Ihren Energie-Effizienz-Experten die korrekte Durchführung der Maßnahme bestätigen. Um Ihren Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie auch hier wieder eine ID (BnD-ID).
  7. Nachweise einreichen
    Laden Sie alle erforderlichen Nachweise im Portal "Meine KfW" hoch und beantragen Sie die Auszahlung.
  8. Zuschuss bekommen

 

Bitte beachten Sie: Rechtsverbindlich sind immer die Texte auf den entsprechenden › Seiten der KfW.

Mädchen steht vor der Wärmepumpe und gießt Blumen, ein rundes Signet mit weißem Hintergrund zeigt Jetzt bis zu 80% Förderung vom Staat

Ihr persönliches Wärmepumpen-Angebot

Konfigurieren Sie jetzt mit wenigen Klicks Ihr ganz persönliches Wärmepumpen-Angebot. Mit Ihren Eckdaten – Neubau oder Sanierung, Wohnfläche, Anzahl der Personen im Haushalt sowie wenigen weiteren Fragen – empfehlen wir die zu Ihrem Projekt passende, förderfähige Wärmepumpenheizung. Auf Wunsch erhalten Sie ein unverbindliches Angebot von einem STIEBEL ELTRON-Fachpartner aus Ihrer Region. Starten Sie jetzt Ihren Heizungstausch 2026 und profitieren Sie von attraktiven Fördersätzen.

Wärmepumpe einfach finanzieren: Kredite für Ihren Heizungstausch

Wie finanziere ich eine Wärmepumpe?

Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Denn trotz Förderung ist eine neue Heizung immer eine Investition. Entdecken Sie jetzt einen Finanzierungstipp: den Kredit der KfW für Ihre neue Wärmepumpe.

Zinsgünstiger KfW-Kredit für Wärmepumpen-Finanzierung

Neben der Wärmepumpenförderung im Heizungstausch können Sie zusätzlich auf zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW zurückgreifen. Mit diesen Krediten unterstützt die KfW die schnelle Umsetzung individueller Sanierungsprojekte.

Dank attraktiver Zinsen ab 0,01 % kann es sich für Sie lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren oder den Kredit nur zur Überbrückung zu nutzen, bis der Förderbetrag für den Heizungstausch final ausbezahlt wurde. 

Voraussetzung für den Kreditantrag ist immer, dass dem Eigenheimbesitzer ein Förderzuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Erfahrungsberichte: Das sagen unsere Kunden

Wärmepumpe im Altbau

Funktioniert eine Wärmepumpe auch mit bestehenden Heizkörpern? Familie Lammert aus Godelheim tauschte in ihrem Zuhause, Baujahr 1950, ihre Ölheizung gegen eine STIEBEL ELTRON-Wärmepumpe. Die Heizkörper blieben drin, nur im Badezimmer ist eine Fußbodenheizung verlegt. Ihre Erfahrungen mit Ihrer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe WPL-A Plus erzählen sie im Video.

Häufige Fragen (FAQ) zur Wärmepumpen-Förderung

Je nach Einkommen, Kindern im Haushalt und Alter Ihrer bisherigen Heizung sind beim Heizungstausch Förderquoten von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für eine Wärmepumpe möglich. Nutzen Sie unseren Fördercheck für Ihre individuelle Einschätzung.
Ja. Zwei Bausteine der Förderung sinken planmäßig alle sechs Monate: der Klimageschwindigkeitsbonus für alte Heizungen und die förderfähigen Höchstkosten. Der Einkommensbonus bleibt davon unberührt.

* Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie der hierzu veröffentlichten Merkblätter und FAQ von BAFA und KfW. Bitte beachten Sie: Die beworbene maximale Förderquote („bis zu 80 %“) bezieht sich auf die neuen Konditionen der BEG-Novelle, welche für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten. Alle Angaben – insbesondere zu Fördervoraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten und Förderhöchstbeträgen – sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen, der jeweiligen Förderkonstellation und der Verfügbarkeit öffentlicher Mittel ab. Über die Gewährung und die Höhe der Förderung entscheiden ausschließlich BAFA bzw. KfW im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens; ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Stand: Juli 2026, Änderungen vorbehalten.

**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.