Wärmepumpen-Förderung 2026: Alle Infos im Überblick

Jetzt profitieren: Der Staat unterstützt Sie mit bis zu 80 % Förderung für Ihre Wärmepumpe beim Heizungstausch. Doch aufgepasst: Mit der Förderreform sinken die Fördersätze Schritt für Schritt. Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Förderung, bevor sie weiter sinkt!
Welche Wärmepumpen werden gefördert (2026)?
Der Staat unterstützt den Umstieg auf eine Wärmepumpe weiterhin mit attraktiven Fördersummen. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wird die Förderung jedoch stärker nach Einkommen gestaffelt und sinkt mit der Zeit schrittweise. Wer früh plant, sichert sich die höchsten Zuschüsse. Das BEG-Programm fördert Wärmepumpen, die für die Raumheizung an sich oder in Kombination mit Warmwasserbereitung genutzt werden. Für folgende Wärmepumpenarten ist die Beantragung von Fördermitteln möglich:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe, auch: Luftwärmepumpe
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe, auch: Grundwasser-Wärmepumpe
- Sole-Wasser-Wärmepumpe, auch Erdwärmepumpe oder Solewärmepumpe
- Warmwasser-Wärmepumpe, auch: Brauchwasserwärmepumpe (förderfähig in Kombination mit einer Heizungs-Wärmepumpe)

Wie setzt sich meine Wärmepumpen-Förderung zusammen?
Die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe besteht aus mehreren Bausteinen, die addiert werden:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für alle selbstnutzenden Eigentümer.
- Klimageschwindigkeitsbonus: bis zu 16 % zusätzlich, wenn Sie eine Ölheizung oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung austauschen. Dieser Bonus sinkt ab dem Neustart der Förderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – ein früher Umstieg lohnt sich also besonders.
- Einkommensbonus: 10 bis 40 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt.
Je nach Kombination sind so Förderquoten von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Die förderfähigen Kosten selbst sinken jedoch ebenfalls schrittweise – aktuell von 30.000 € auf 28.000 € zum Neustart der Förderung und danach alle sechs Monate um weitere 750 €. Der Einkommensbonus wurde sozial stärker gestaffelt. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE).
Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € erhöht sich diese Obergrenze auf bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit.
30 % Grundförderung für Wärmepumpen
Über die BEG-Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 %. Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen. Die Grundförderung ist auch unter dem Begriff Basisförderung bekannt. Die Grundförderung lässt sich mit folgenden Modulen der BEG-Förderung kombinieren:
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Als selbstnutzender Eigenheimbesitzer profitieren Sie zusätzlich vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, sofern Sie eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis Ende Januar 2027 in dieser Höhe, danach reduziert er sich alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
- Bis Ende Januar 2027: 16 %
- Bis Ende Juli 2027: 12 %
- Bis Ende Januar 2028: 8 %
- Bis Ende Juli 2028: 4 %
- Ab August 2028: 0 %
Vermietern steht der Bonus nicht zur Verfügung. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohneinheit selbst nutzt, kann die Extraförderung anteilig für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen.
Einkommensbonus: Wer bekommt wie viel?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus | Mit Kind im Haushalt bis |
|---|---|---|
bis 30.000 € | 40 % | bis 40.000 € |
30.001–40.000 € | 30 % | bis 50.000 € |
40.001–50.000 € | 10 % | bis 60.000 € |
ab 50.001 € | kein Bonus | ab 60.001 € |

Familien profitieren zusätzlich: der Kinderzuschlag
Mehr Einkommensbonus für mehr Familien: Ab sofort profitieren Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis 30.000 € von 40 % Bonus. Bis 40.000 € bleibt der Bonus bei 30 %, und erstmals erhalten auch Einkommen bis 50.000 € zvE noch 10 % Bonus. Damit wird die Einkommensgrenze für die Förderung um 10.000 € angehoben.
Leben minderjährige Kinder in Ihrem Haushalt, wird Ihr zu versteuerndes Einkommen bei der Prüfung des Einkommensbonus einmalig um 10.000 € reduziert. Eine Familie mit einem Haushaltseinkommen von 50.000 € wird damit rechnerisch wie ein Haushalt mit 40.000 € behandelt – und erhält so den Einkommensbonus. Dadurch profitieren spürbar mehr Familien von der Wärmepumpen-Förderung.
Förderrechner
Berechnen Sie in Sekunden Ihren staatlichen Zuschuss für Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus (BEG-Förderung für Wärmepumpen 2026).
Voraussetzungen
Das zvE ist meist deutlich niedriger als Ihr Bruttoeinkommen. Sie finden es in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Ihre geschätzte Förderung*
Das entspricht einem Fördersatz von 40 %.
Berechnung im Detail ansehen
Maximal förderfähige Kosten: 28.000 €
Technische Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Wärmepumpe nach BEG
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Wärmepumpen-Förderung?
Damit Sie von der staatlichen Wärmepumpen-Förderung in der Sanierung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die zu fördernde Wärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist.
Damit Ihre Wärmepumpenanlage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig ist, gelten bestimmte technische Voraussetzungen. Die Anlage muss überwiegend der Raumheizung dienen oder in Kombination mit der Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Auch die Nutzung zur Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz ist möglich.
- Jahresarbeitszahl muss bei mindestens 3,0 liegen
- Seit 2026: Geräuschemission des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mindestens 10 Dezibel niedriger als europäischer Grenzwert sein
- Ab 2025: Anschluss eines zertifizierten Smart-Meter-Gateways muss erfolgen
- Ab 2028: Förderung nur noch für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen

Strengere Schallvorgaben für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Seit dem 1. Januar 2026 werden außenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung nur noch bezuschusst, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bislang genügte eine Unterschreitung um 5 dB.
Diese Anforderung gilt für Wärmepumpen, für die seit 2026 ein Förderantrag gestellt wird. Die Verschärfung ist bereits in der BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 festgeschrieben und gilt weiterhin.
Wichtig: Die Regelung stellt eine zusätzliche Fördervoraussetzung dar und geht über die allgemeinen bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben hinaus. Für Planung, Produktauswahl und Ausschreibung bedeutet das, dass der Nachweis besonders niedriger Schallleistungspegel künftig noch stärker in den Fokus rückt. Einige Geräte, die in der Vergangenheit förderfähig waren, verlieren dadurch ihren Anspruch auf die BEG-Förderung für Wärmepumpen, obwohl sie weiterhin installiert werden dürfen.
Unsere außenaufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen-Serien WPL-A Trend, WPL-A Plus und WPL-A Premium unterschreiten diese Werte souverän und sind damit auch nach den neuen Vorgaben förderfähig.
Förderung Wärmepumpe 2026: Ihre Vorteile

BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen
- Die BEG-Förderung bleibt weiterhin attraktiv für den Heizungstausch: Sichern Sie sich bis zu 80 % staatliche Förderung – senken Sie Ihre Investitionskosten erheblich.
- Gefördert werden auch Einbau & Planung – nicht nur die Wärmepumpe selbst.
- Weniger Energiekosten, mehr Zukunftssicherheit durch Ihre neue Wärmepumpe, die Umweltenergie nutzt und Sie unabhängiger von Öl und Gas macht – Ihre neue Wärmepumpe zahlt sich doppelt aus.
- Wir unterstützen Sie! Profitieren Sie von unseren 50 Jahren Wärmepumpen-Erfahrung und unserem zuverlässigen Fachpartner-Netzwerk. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Wärmepumpe und errechnen Ihre individuelle Fördersumme – ganz einfach mit dem kostenfreien Wärmepumpen-Angebotsservice von STIEBEL ELTRON.
- Noch nie war Förderung so einfach. Der STIEBEL ELTRON-Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung. Der Antrag erfolgt wie gewohnt über die KfW.
So beantragen Sie die staatliche Förderung für Wärmepumpen 2026

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Förderantrag: der STIEBEL ELTRON-Förderservice
Welche Förderungen stehen Ihnen beim Kauf einer neuen Wärmepumpe zu? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die bestmögliche Förderung für Ihr Projekt herauszuholen.
Die Experten des STIEBEL ELTRON-Förderservice recherchieren für Sie die individuell optimale Förderung. Dazu werden alle verfügbaren Förderprogramme in der Sanierung auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene tagesaktuell geprüft und ihre Anforderungen mit den Gegebenheiten abgeglichen.
Zudem kennt der Förderservice die wichtigen Fristen und erinnert Sie rechtzeitig. Er hilft Ihnen auch, die entsprechenden Unterlagen korrekt und fristgerecht einzureichen und die nötigen Bescheinigungen bereitzustellen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Vorteile unseres Förderservices.
Wärmepumpe einfach finanzieren: Kredite für Ihren Heizungstausch
Wie finanziere ich eine Wärmepumpe?
Zinsgünstiger KfW-Kredit für Wärmepumpen-Finanzierung
Neben der Wärmepumpenförderung im Heizungstausch können Sie zusätzlich auf zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW zurückgreifen. Mit diesen Krediten unterstützt die KfW die schnelle Umsetzung individueller Sanierungsprojekte.
Dank attraktiver Zinsen ab 0,01 % kann es sich für Sie lohnen, die gesamte Maßnahme mit dem Ergänzungskredit zu finanzieren oder den Kredit nur zur Überbrückung zu nutzen, bis der Förderbetrag für den Heizungstausch final ausbezahlt wurde.
Voraussetzung für den Kreditantrag ist immer, dass dem Eigenheimbesitzer ein Förderzuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde und nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Erfahrungsberichte: Das sagen unsere Kunden
Häufige Fragen (FAQ) zur Wärmepumpen-Förderung
* Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie der hierzu veröffentlichten Merkblätter und FAQ von BAFA und KfW. Bitte beachten Sie: Die beworbene maximale Förderquote („bis zu 80 %“) bezieht sich auf die neuen Konditionen der BEG-Novelle, welche für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten. Alle Angaben – insbesondere zu Fördervoraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten und Förderhöchstbeträgen – sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen, der jeweiligen Förderkonstellation und der Verfügbarkeit öffentlicher Mittel ab. Über die Gewährung und die Höhe der Förderung entscheiden ausschließlich BAFA bzw. KfW im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens; ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Stand: Juli 2026, Änderungen vorbehalten.
**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.

