Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Alle aktuellen Wärmepumpen von STIEBEL ELTRON erfüllen die neue gesetzliche Vorgabe.

Neue Regelung bringt Wärmepumpen in die Zukunft

Die Bundesnetzagentur hat die lange diskutierte Neuregelung für mögliche Eingriffe des Energieversorgers in die Stromversorgung von Wärmepumpen verabschiedet. Die Neuregelung zum § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes tritt am 01.01.2024 in Kraft und bringt Besitzern einer intelligenten STIEBEL ELTRON-Wärmepumpe zahlreiche Vorteile. So wird beispielsweise der Betrieb einer Wärmepumpe noch wirtschaftlicher - und das dank der STIEBEL ELTRON-Regelung natürlich ohne Komfortverlust für den Nutzer.

Was besagt die gesetzliche Regelung von § 14a EnWG?

Ab dem 01.01.2024 fordert der § 14a des EnWG die Steuerbarkeit von Wärmepumpen. Konkret müssen neu verbaute Wärmepumpen über eine Kommunikationsschnittstelle zum Netzbetreiber verfügen, damit dieser in Ausnahmefällen die Leistung des Geräts anpassen kann. Falls eine Überlastung des Stromnetzes droht, kann der Netzbetreiber die Leistung von Wärmepumpen und anderen Geräten wie Wallboxen oder Klimaanlagen drosseln und so die Stabilität des Netzes sicherstellen. 

Allerdings ist die Steuerung durch den Netzbetreiber nur das letzte Mittel, beispielsweise bei einem drohenden Netzausfall. In der Praxis wird das nur äußerst selten vorkommen. Ist doch eine Steuerung erfolgt, muss der Netzbetreiber sein Netz so verstärken, dass zukünftig kein Eingriff mehr notwendig ist. 

Mit STIEBEL ELTRON auf der sicheren Seite

Grundsätzlich gilt: Alle STIEBEL ELTRON-Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert werden, sind § 14a-Energiewirtschaftsgesetz-konform.

Kein Komfortverlust mit STIEBEL ELTRON-Wärmepumpen

Aktuelle Wärmepumpen von STIEBEL ELTRON sind so intelligent steuerbar, dass sie auf das EEBUS-Signal des Netzbetreibers reagieren und dementsprechend ihre Heizleistung und damit die Leistungsaufnahme anpassen können. In Verbindung mit dem neuen ISG Connect von STIEBEL ELTRON (verfügbar ab 01.02.2024) schalten die Wärmepumpen also bei einem entsprechenden Signal des Netzbetreibers nicht komplett ab, sondern reduzieren temporär die Leistung.

Wenn es zu einem Eingriff durch den Netzbetreiber kommt, steht Ihnen dennoch eine garantierte Leistungsuntergrenze von 4,2 kW zur Verfügung. Die entspricht einer Heizleistung von etwa 12kW, die für ca. 90 Prozent der deutschen Halshalte ohne Komforteinbußen ausreicht. Zudem ist die vorsorgliche Steuerung durch den Netzbetreiber als Übergangslösung auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt. Das ist weniger als die möglichen Sperrzeiten in aktuellen Wärmepumpenstrom-Tarifen (bis zu dreimal zwei Stunden pro Tag).

Diese Vorteile bringt Ihnen die Gesetzesänderung

Der Anschluss von Wärmepumpen, die mit § 14a EnWG konform sind, darf künftig nicht mehr vom Netzbetreiber abgelehnt oder verzögert werden. Damit besteht für Sie die Sicherheit, dass Ihre neue Wärmepumpe unabhängig vom Netzausbau und der Netzauslastung angeschlossen werden kann. 

Beim Einbau einer steuerbaren Wärmepumpe ab dem 01.01.2024 profitieren Sie auch finanziell. Sie haben wahlweise Anspruch auf reduzierte Netzentgelte (90 bis 160 Euro pro Jahr) oder eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte als Teil des Strompreises um 60 Prozent – das entspricht ca. drei bis vier Cent pro Kilowattstunde. So heizen Sie mit Ihrer Wärmepumpe noch wirtschaftlicher.  

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