Wer ist von der die Novelle der Trinkwasserverordnung betroffen?
zur ÜbersichtAls Grundvoraussetzung gilt: das warme Wasser aus gewerblicher Tätigkeit verteilt werden, wie es zum Beispiel bei Vermietungen der Fall ist.
Betroffen sind:
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Ausschließlich Großanlagen, die nach dem Stand der Technik wie folgt definiert werden: oder |
Abbildung exemplarisch: Mehrfamilienhaus Zentral – Anforderung nach TrinkwV |
Nicht betroffen sind:
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Abbildung exemplarisch: Einfamilienhaus mit dezentraler Warmwasser-Bereitung – Keine Anforderung nach TrinkwV |



