Was muss ich als Vermieter im Rahmen der Trinkwasserverordnung tun?
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Verfügt Ihr Gebäude über drei oder mehr Wohneinheiten und kommt dort eine Großanlagen zum Einsatz, unterliegt diese der Anmelde- und Prüfpflicht der Trinkwasserverordnung. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage beim Gesundheitsamt anzuzeigen und einer jährlichen Prüfung zu unterziehen. Hierfür müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der Proben entnimmt und durch ein akkreditiertes Labor überprüfen lässt. |
Abbildung exemplarisch: Mehrfamilienhaus Zentral – Anforderung nach TrinkwV |
Weiterführende Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.



