Batterien und Akkumulatoren
Am 1. Dezember 2009 trat in Deutschland das neue Batteriegesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (BattG) in Kraft.
Hersteller, Vertreiber und Importeure von Batterien mußten sich im Zeitraum vom
01. Dezember 2009 bis zum 01. März 2010 in einem zentralen Melderegister beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren lassen, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass Altbatterien nach Maßgabe dieses Gesetzes zurückgegeben werden können. Die Rückgabe der Geräte- Altbatterien erfolgt für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer entweder nach § 6 (BattG) durch das gemeinsame Rücknahmesystem der Hersteller oder nach § 7 durch herstellereigene Rücknahmesysteme. Alle Batterien sind mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" zu kennzeichnen (§ 17(1)).
All diese Vorgaben werden durch Stiebel Eltron und von unseren Vorlieferanten oder Vor-/Vorlieferanten erfüllt.
In dem, vom Umweltbundesamt (UBA) eingerichteten, zentralen Melderegister ist Stiebel Eltron unter der Melderegistriernummer: 21000752
seit dem 22. Dezember 2009 registriert.
Auch beteiligt sich Stiebel Eltron, an dem „Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien“ der Hersteller nach § 6 (BattG). Die, unter der "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien", Nutzervertrags-Nummer lautet: 10905 1305.
Die Verbraucher sind verpflichtet, gebrauchte Batterien an den Handel oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Rückgabestellen (z.B. Schadstoffmobile und Recyclinghöfe) zurückzugeben.
Mit diesem Rücknahmesystem werden hohe Recyclingquoten der Materialien erreicht, um Deponien und die Umwelt zu entlasten. Damit leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Stiebel Eltron bittet Sie, bei der Entsorgung von Batterien, den vorgeschriebenen Entsorgungsweg einzuhalten, denn nur gemeinsam können diese Konzepte zum Erfolg führen.
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