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Ab wann brauchen Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Energieausweis?

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Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 01. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.


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