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Wie wird ein Energieausweis ausgestellt?

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Bei Neubauten werden die Planungsdaten für die Erstellung des Energieausweises genutzt.

Bei bestehenden Gebäuden besucht in vielen Fällen ein fachkundiger Aussteller das Gebäude und nimmt vor Ort die notwendigen Gebäudedaten (wie z.B. Maße, Verbrauchsdaten, energetische Qualität der Außenbauteile und der Heizungsanlage) auf und erstellt auf dieser Grundlage den Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen. Nach der EnEV 2007 ist es aber auch möglich, dass der Eigentümer die notwendigen Daten selbst erhebt (z.B. mit Hilfe eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Erhebungsbogens) und an den Aussteller übermittelt. Dieser kann dann auf Grundlage der übermittelten Daten einen Energieausweis ausstellen, es sei denn, er hat nach Prüfung der Daten Zweifel an deren Richtigkeit.

Der Aussteller muss jeden Energieausweis eigenhändig unterschreiben. Die Unterschrift kann auch nachgebildet werden. Mit der Unterschrift steht der Aussteller für die Richtigkeit der Angaben ein. Er kann bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln verantwortlich gemacht werden.


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