Welche Wärmequellen kann ich nutzen?
zur ÜbersichtIm Großen und Ganzen unterscheidet man folgende Wärmequellen:
- Außenluft
- Erdreich (Erdkollektor- oder Erdsondenanlage)
- Wasser (Grund- oder Oberflächenwasser)
Des weiteren können Sie auch die Abluft Ihrer Wohnungslüftungs-Anlage mit einer Wärmepumpe (Abluftwärmepumpe) nutzen. Da der Energiegehalt der Abluft in Abhängigkeit vom Volumenstrom Ihrer Lüftungsanlage begrenzt ist, eignet sich diese Art von Wärmepumpe jedoch nur für Wohnhäuser mit guter Wärmedämmung.
Bei der Wahl Ihrer Wärmepumpe ist die Auswahl der Wärmequelle entscheidend. Mit Hilfe der folgenden Punkte erhalten sie einen Überblick über die jeweilige Wärmequelle:
Außenluft (Luft|Wasser-Wärmepumpe)
- Große Temperaturschwankungen über das Jahr (-18 °C bis +30 °C)
- Heizleistung bei tiefster Außentemperatur am kleinsten
- Leistungszahl bei niedriger Außentemperatur am kleinsten
- Abtauen des Verdampfers bei Außentemperaturen von -10 °C bis +7 °C
- Kleinere Jahresarbeitszahl im Vergleich zu Sole|Wasser- und Wasser|Wasser-WP
- Einfache Installation der Wärmepumpe ohne Erdarbeiten
- Keine Anforderungen an die Größe des Grundstücks
- Keine behördlichen Genehmigungen erforderlich
Erdreich (Sole|Wasser-Wärmepumpe)
- Geringe Temperaturschwankungen über das Jahr
- Heizleistung über das Jahr nahezu konstant
- Leistungszahl über die Außentemperaturen nahezu konstant
- Kein Abtauen des Verdampfers erforderlich
- Hohe Jahresarbeitszahl
- Erdarbeiten bei der Installation der Wärmepumpe notwendig
- Erdkollektor erfordert freie Grundstücksfläche, 1 bis 2-fache der Wohnfläche
- Erdwärmesonde anzeige- bzw. genehmigungspflichtig, beim Wasserwirtschaftsamt
Grundwasser (Wasser|Wasser-Wärmepumpe)
- Geringe Temperaturschwankungen über das Jahr
- Heizleistung über das Jahr nahezu konstant
- Leistungszahl über die Außentemperaturen nahezu konstant
- Kein Abtauen des Verdampfers erforderlich
- Hohe Jahresarbeitszahl
- Nutzung des Grundwassers erfordert einen Saug- sowie einen Schluckbrunnen
- Grundwassernutzung ist genehmigungspflichtig, beim Wasserwirtschaftsamt


