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Bundesregierung weitet Förderung für Wärmepumpen aus

 

Neues Marktanreizprogramm tritt in Kraft

Bundesregierung weitet Förderung für Wärmepumpen aus

Das Umweltministerium hat am Dienstag, 15. März 2011 das neue Marktanreizprogramm bekannt gegeben. Neue Förderrichtlinien vereinfachen das Programm und weiten die Wärmepumpen-Förderung aus.

Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen. Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.

Neu ist die Umstellung der Förderung auf Nennwärmeleistung in kW als Bemessungsgröße (errichtete installierte Nennwärmeleistung je Wärmepumpenanlage am Normpunkt) und nicht mehr auf m² Wohn- oder Nutzfläche.

Die Voraussetzungen

Wärmepumpe Jahresarbeitszahl
Luft|Wasser 3,5 bei Wohngebäuden
(Heizung und Warmwasserbereitung)
Sole|Wasser 3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung
(Pflicht in Wohngebäuden)
Wasser|Wasser 3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung
(Pflicht in Wohngebäuden)

Die Förderhöhen

Wärmepumpe Leistung Förderhöhe
Luft|Wasser bis 20 kW
bis 21 kW
900 €
1.200€
Sole|Wasser bis 20 kW
11-20 kW
21-100 kW
2.400 €
2.400 € + 120 €/kW (max. 3.600 € bei 20 kW)
2.400 € + 100 €/kW (max. 11.600 € bei 100 kW)
Wasser|Wasser bis 20 kW
11-20 kW
21-100 kW
2.400 €
2.400 € + 120 €/kW (max. 3.600 € bei 20 kW)
2.400 € + 100 €/kW (max. 11.600 € bei 100 kW)

Kombinationsbonus Wärmepumpe und Solarthermie

Entscheiden Sie sich für den Einsatz einer Wärmepumpe mit einer Solaranlage können Sie zusätzlich den Kombinationsbonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt für das Jahr 2012 500 Euro.

Fördermittelauskunft online

Für den Erwerb und die Installation einer Wärmepumpe gelten über das MAP hinaus lokale Förderprogramme, die beispielsweise von Energieversorgungsunternehmen, Städten, Gemeinden oder Landkreisen angeboten werden. Auch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind weiterhin möglich.

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