Neues Marktanreizprogramm tritt in Kraft
Bundesregierung weitet Förderung für Wärmepumpen aus
Das Umweltministerium hat am Dienstag, 15. März 2011 das neue Marktanreizprogramm bekannt gegeben. Neue Förderrichtlinien vereinfachen das Programm und weiten die Wärmepumpen-Förderung aus.
Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen. Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.
Neu ist die Umstellung der Förderung auf Nennwärmeleistung in kW als Bemessungsgröße (errichtete installierte Nennwärmeleistung je Wärmepumpenanlage am Normpunkt) und nicht mehr auf m² Wohn- oder Nutzfläche.
Die Voraussetzungen
| Wärmepumpe | Jahresarbeitszahl |
|---|---|
| Luft|Wasser | 3,5 bei Wohngebäuden (Heizung und Warmwasserbereitung) |
| Sole|Wasser | 3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden) |
| Wasser|Wasser | 3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden) |
Die Förderhöhen
| Wärmepumpe | Leistung | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Luft|Wasser | bis 20 kW bis 21 kW |
900 € 1.200€ |
| Sole|Wasser | bis 20 kW 11-20 kW 21-100 kW |
2.400 € 2.400 € + 120 €/kW (max. 3.600 € bei 20 kW) 2.400 € + 100 €/kW (max. 11.600 € bei 100 kW) |
| Wasser|Wasser | bis 20 kW 11-20 kW 21-100 kW |
2.400 € 2.400 € + 120 €/kW (max. 3.600 € bei 20 kW) 2.400 € + 100 €/kW (max. 11.600 € bei 100 kW) |
Kombinationsbonus Wärmepumpe und Solarthermie
Entscheiden Sie sich für den Einsatz einer Wärmepumpe mit einer Solaranlage können Sie zusätzlich den Kombinationsbonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt für das Jahr 2012 500 Euro.
Fördermittelauskunft online
Für den Erwerb und die Installation einer Wärmepumpe gelten über das MAP hinaus lokale Förderprogramme, die beispielsweise von Energieversorgungsunternehmen, Städten, Gemeinden oder Landkreisen angeboten werden. Auch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind weiterhin möglich.
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