Wer haftet, wenn die Angaben im Energieausweis nicht korrekt sind?
zur ÜbersichtDer einzelne Aussteller haftet für die Angaben im Energieausweis. Wie bei einem anderen Werkvertrag auch, hat der Auftraggeber bei vorliegenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung seitens des Ausstellers.



