Wer darf Energieausweise ausstellen?
zur Übersicht
Der Kreis der berechtigten Personen ist relativ groß. Qualifizierte Berufsgruppen wie z.B. Ingenieure mit Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen sind hierzu autorisiert. Aber auch mit entsprechender Berufserfahrung und Fortbildungsmaßnahmen können Techniker, Meister und Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes Energieausweise ausstellen.
Auf den Internet-Seiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gibt es eine Energieberaterliste zum Downloaden, eine Liste von Ausstellern der Energieausweise finden Sie auf der Internet-Seite der dena (Deutsche Energie-Agentur):



